Dokumentieren Sie Umbauten und legen Sie vorhandene Genehmigungen und Prüfberichte bereit. Offene Fragen zur Zulassung sollten vor dem Verkauf mit dem zuständigen Strassenverkehrsamt geklärt werden.

 

Was zählt als Tuning in der Schweiz?

In der Schweiz gelten strenge Vorschriften für technische Veränderungen am Fahrzeug. Als Tuning gelten zum Beispiel:

– Chiptuning zur Leistungssteigerung

– Tieferlegungen und Fahrwerksumbauten

– Sportauspuffanlagen oder modifizierte Abgasanlagen

– Fremdfelgen oder auffällige Karosserieteile

Getönte Scheiben oder Spezialbeleuchtung

Welche Nachweise, Prüfungen und Einträge nötig sind, hängt vom konkreten Umbau und seiner Genehmigung ab. Wer sein Auto verkaufen möchte, sollte genau darauf achten, ob alle Umbauten sauber dokumentiert sind.

 

Gesetzliche Grundlagen: Das gilt in der Schweiz

Klären Sie technische Änderungen vor dem Einbau mit dem zuständigen Strassenverkehrsamt. Der Kanton Zürich erläutert die Anforderungen nach Umbauart und verweist auf die VTS und asa-Richtlinien. Besonders zu beachten sind:

– Chiptuning: Die erforderlichen Nachweise zu Leistung, Abgasen, Geräusch und Eignung vorab klären; eine Leistungsmessung allein genügt nicht als pauschaler Zulassungsnachweis.

– Auspuffanlagen: Müssen die Geräusch- und Abgasnormen erfüllen

– Fahrwerke & Felgen: Zulässige Dimensionen, Freigaben sowie allfällige Prüf- und Eintragungspflichten für die konkrete Kombination klären.

Wer diese Änderungen nicht eintragen lässt, riskiert, dass das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist – ein grosses Problem beim Autoverkauf in der Schweiz oder beim Export in ein anderes Land.

 

Tuning beim Autoankauf: Chance oder Risiko?

Beim Autoankauf und bei der Prüfung eines Fahrzeugs für den Export müssen Umbauten nachvollziehbar sein. Prüfen Sie deshalb, ob:

– alle erforderlichen Einträge vorhanden und die übrigen Änderungen nachvollziehbar dokumentiert sind

– notwendige Prüfberichte und Gutachten vorliegen

– keine sicherheitsrelevanten Mängel vorhanden sind

Lassen Sie offene Zulassungsfragen und fehlende Unterlagen vor der Verhandlung fachlich prüfen. Ein höherer Verkaufspreis ist damit nicht garantiert.

 

Tuning und Export – Was muss beachtet werden?

Beim Verkauf eines Fahrzeugs ins Ausland gelten oft andere Vorschriften als in der Schweiz. Viele Länder akzeptieren Umbauten nur, wenn diese den jeweiligen nationalen Zulassungsvorschriften entsprechen. Deshalb gilt:

– je seriöser und dokumentierter der Umbau, desto besser für den Export

– Fahrzeuge mit nicht genehmigtem Tuning sind oft schwer verkäuflich

– Eine Schweizer Genehmigung ersetzt nicht automatisch die Prüfung der Zulassungsanforderungen im Zielland.

 

So gelingt der Autoverkauf mit Tuning

Ob Zubehör und Tuning bei einem Autoankauf berücksichtigt werden, hängt vom Fahrzeug, den Unterlagen und dem konkreten Angebot ab. Die Kosten eines Umbaus lassen sich nicht automatisch auf den Verkaufspreis aufschlagen.

Nennen Sie bei der Anfrage die Umbauten und legen Sie vorhandene Prüfberichte bereit. Teilen Sie auch mit, ob Originalteile vorhanden sind und mitgegeben werden.